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   BGH, 07.11.1973 - 3 StR 200/73   

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https://dejure.org/1973,4207
BGH, 07.11.1973 - 3 StR 200/73 (https://dejure.org/1973,4207)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1973 - 3 StR 200/73 (https://dejure.org/1973,4207)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1973 - 3 StR 200/73 (https://dejure.org/1973,4207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit des Schlusses auf die innere Willensrichtung des Täters aus den äusseren Umständen der Tat - Übergang vom Körperverletzungsvorsatz zum Tötungsvorsatz - Vorliegen von Mordmerkmalen bei Handeln zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 200/73
    Der durch das Abbrechen des Stieles des Kartoffelstampfers zunächst fehlgeschlagene Totschlagsversuch wäre bereits eine andere Straftat im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB, zu deren Verdeckung getötet werden kann (BGHSt 7, 325, 327 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts, sowie BGH LM Nr. 10 zu § 211 StGB).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 200/73
    Der mit Körperverletzungsvorsatz handelnde Täter kann sich im Laufe der Tat in eine solche Erregung hineinsteigern, daß er die bloße Körperverletzung als unzureichend empfindet und seine Tat - ohne eines der Merkmale des § 211 Abs. 2 StGB zu verwirklichen - in natürlicher Handlungseinheit mit Tötungswillen fortsetzt und sie durch eine Tötung vollendet (RGSt 67, 367, 368), wobei dann die Körperverletzung hinter der Tötung zurücktritt (BGHSt 16, 122, 123).
  • RG, 23.11.1933 - II 1170/33

    Wie ist die Tat der übrigen Mittäter an einer gemeinschaftlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 07.11.1973 - 3 StR 200/73
    Der mit Körperverletzungsvorsatz handelnde Täter kann sich im Laufe der Tat in eine solche Erregung hineinsteigern, daß er die bloße Körperverletzung als unzureichend empfindet und seine Tat - ohne eines der Merkmale des § 211 Abs. 2 StGB zu verwirklichen - in natürlicher Handlungseinheit mit Tötungswillen fortsetzt und sie durch eine Tötung vollendet (RGSt 67, 367, 368), wobei dann die Körperverletzung hinter der Tötung zurücktritt (BGHSt 16, 122, 123).
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Die Tötung der Prostituierten war für den Angeklagten das Mittel, sie als einzige unmittelbare Tatzeugin einer vorher an ihr verübten gefährlichen Körperverletzung aus dem Wege zu räumen (BGHSt 7, 287; BGH, Urt. vom 7. November 1973 - 3 StR 200/73 bei Dallinger MDR 1974, 366).
  • BGH, 14.12.1976 - 5 StR 655/76

    Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckung einer anderen Straftat - Wegfall

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine vorsätzliche Tötung dieses Merkmal auch dann erfüllt, wenn jene andere Straftat zu der Tötung im Verhältnis der Tateinheit steht (BGH LM § 211 StGB Nr. 10; BGHSt 7, 325, 327; BGH Urteil vom 7. November 1973 - 3 StR 200/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 366).
  • BGH, 18.06.1974 - 5 StR 199/74

    Beweggründe einer Tötung - Annahme strafmildernder Umstände wegen vorangegangener

    Schon die vom Landgericht für nicht widerlegbar gehaltene Aussage des Angeklagten deutet darauf hin, daß dieser zunächst lediglich mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur mit Körperverletzungsvorsatz auf die Provokation den Opfers bei dem Schlagen mit dem Feuerhaken reagiert und erst dann den Vorsatz gefaßt hat, Simon mit den Messerstich in den Hals und der Strangulation endgültig zu töten, um seine vorangegangene Tat zu verdecken (vgl. BGH 3 StR 200/73 vom 7.11.1973, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974.366).
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